Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 13 vom 19.6.2020 Seite 303 bis 316

Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
 

Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924

III.

Bekanntmachung
zur Ausführung des Gesetzes
über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens
vom 24. Juli 1924

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten

Vom 18. Mai 2020

Die Erzbistümer Köln und Paderborn sowie das Bistum Essen haben nach Herstellung des Benehmens mit dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsanweisungen in Bezug auf virtuelle Sitzungsformate für Kirchenvorstandssitzungen erlassen.

Gemäß Nummer 1 der Anordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung des Freistaates Preußen vom 24. Oktober 1924 (PrGS S. 732) zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (PrGS S. 585, Fortgeltung GV. NRW. 1961 S. 325), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313) geändert worden ist, werden die Bestimmungen der genannten (Erz) Bistümer in der Anlage bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 18. Mai 2020

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Holtgrewe

 - MBl. NRW. 2020 S. 310