Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 16 vom 3.7.2020 Seite 325 bis 376

Änderung des Runderlasses „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“
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Änderung des Runderlasses „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“

20021

Änderung des Runderlasses
„Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang
mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung
des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“

Gemeinsamer Runderlass

des Ministeriums der Finanzen

und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Vom 24. Juni 2020

1

Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 27. März 2020 (MBl. NRW. S. 168) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:

„Mit Blick auf die pandemische Situation ist weiterhin sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen handlungsfähig bleibt und Beschaffungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden.“

2. In Nummer 2.1 Satz 1 werden die Wörter „bis zum 30. Juni 2020“ gestrichen.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2020 S. 326