Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 17 vom 10.7.2020 Seite 377 bis 430

Änderung der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes
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Änderung der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes

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Änderung der Satzung
des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes

Bekanntmachung des

Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes

Vom 17. Juni 2020

I. Die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2020 gemäß § 33 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz – SpkG) vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Verbandssatzung vom 24. Juni 2014 (MBl. NRW. S. 320) eine Änderung der Verbandssatzung beschlossen.

II. Die Satzungsänderung ist mit Genehmigung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 33 Satz 3 in Verbindung mit § 39 Absatz 1 und 2 des Sparkassengesetzes am 17. Juni 2020 in Kraft getreten.

1. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 9 wird folgender Absatz 10 eingefügt:

„(10) Abweichend von dem in Absatz 9 Satz 2 bis 4 beschriebenen Verfahren können auf Beschluss des Verbandsverwaltungsrats Beschlüsse der Verbandsversammlung auch in Form einer schriftlichen Abstimmung außerhalb einer Präsenzsitzung gefasst werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied diesem Verfahren widerspricht.“

b) Der bisherige Absatz 10 wird Absatz 11.

2. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:

„Beschlüsse nach § 7 Absatz 10 bedürfen der Zustimmung aller anwesenden Mitglieder.“

b) In Absatz 7 werden nach dem Wort „schriftliche“ die Wörter „oder telekommunikative“ eingefügt.

- MBl. NRW. 2020 S. 383