Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 29 vom 10.11.2020 Seite 657 bis 686

Aufhebung des Runderlasses „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Aufhebung des Runderlasses „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“

212

Aufhebung des Runderlasses
„Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“

Runderlass

des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz

– V6 – 9080.11

Vom 14. Oktober 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“ vom 21. November 2018 (MBl. NRW. S. 661) wird aufgehoben.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2020 S. 658