Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 29 vom 10.11.2020 Seite 657 bis 686

Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfung zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse
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Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfung zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse

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Änderung
der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
für die Prüfung zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse

Bekanntmachung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 19. Oktober 2020

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2020 aufgrund des § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 5 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 650), folgende Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfung zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse vom 26. Juni 2004 (MBl. NRW. S. 848), zuletzt geändert am 14. November 2015 (MBl. NRW. 2016 S. 181), beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Prüfung zur Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes sowie der zahnärztlichen Sprachkenntnisse vom 26. Juni 2004 (MBl. NRW. S. 848), zuletzt geändert am 14. November 2015 (MBl. NRW. 2016 S. 181), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 2, erster Spiegelstrich wird die Angabe „165 EUR“ durch die Angabe „330 EUR“ ersetzt;

2. In § 1 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich werden die Wörter „praktische und“ und „zusammen“ gestrichen und die Angabe „800 EUR“ durch die Angabe „960 EUR“ ersetzt;

3. Zwischen dem zweiten und dem dritten Spiegelstrich wird ein neuer Spiegelstrich eingefügt und wie folgt gefasst:

„- für die praktische Prüfung im Rahmen der Ermittlung eines gleichwertigen zahnärztlichen Kenntnisstandes: 1 210 EUR“ eingefügt;

Artikel 2

Die Änderungen treten am Ersten des auf die Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen folgenden Kalendermonats in Kraft, frühestens jedoch am 1. Oktober 2020.

Ausgefertigt:

Münster, den 12. August 2020

Jost  R i e c k e s m a n n

Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Genehmigt:

Düsseldorf, den 6. Oktober 2020

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Az.: G.0923

Im Auftrag

H a m m

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Münster, den 19. Oktober 2020

Jost  R i e c k e s m a n n

Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

MBl. NRW. 2020 S. 658