Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 29 vom 10.11.2020 Seite 657 bis 686

Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“
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Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“

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Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit
in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
(FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz

Vom 7. Oktober 2020

1

Der Runderlass „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit)“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 3. März 2016 (MBl. NRW. S. 199) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.2 wird der zweite Spiegelstrich wie folgt gefasst:
„- dem zugehörigen Runderlass des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)“ vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309)“.

2. In Nummer 4.4 Satz 2 werden die Wörter „Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Das für Umwelt zuständige Ministerium“ ersetzt.

3. In Nummer 7 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2020 S. 684