Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 31 vom 24.11.2020 Seite 741 bis 750

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

II.

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bekanntmachung

der Kreispolizeibehörde Heinsberg

Vom 28. Oktober 2020

Bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg ist das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit Aufdruck „Der Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg“ abhandengekommen.

Das Dienstsiegel wird vermisst und hiermit für ungültig erklärt.

Hinweise, die zum Auffinden des Siegels führen sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Direktion Zentrale Aufgaben (ZA 2.1), mitzuteilen.

Beschreibung des Dienstsiegels:

Gummistempel, Durchmesser: 24 mm

Polizeistern mit innen liegendem Landeswappen

Umschrift: Der Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg

Kennziffer: 15  

Pusch

MBl. NRW. 2020 S. 746