Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 32 vom 30.11.2020 Seite 751 bis 786

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 - Bundeshaushalt -
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 - Bundeshaushalt -

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2020
- Bundeshaushalt -

Runderlass des Finanzministeriums

I C 1 - 0071 - 25.2

Vom 13. November 2020

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.10.2020 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://kkr.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1.    Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2020 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 7. Dezember 2020 zuzuleiten sind,

2.    in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.6 und Nummer 4 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

MBl. NRW. 2020 S. 785