Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 37 vom 30.12.2020 Seite 879 bis 886

Änderung des Runderlasses „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“
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Änderung des Runderlasses „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“

20021

Änderung des Runderlasses
„Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang
mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung
der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“

Gemeinsamer Runderlass des

Ministeriums der Finanzen und des

Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Vom 7. Dezember 2020

1

Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 27. März 2020 (MBl. NRW. S. 168), der durch Runderlass vom 24. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 326) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 wird Satz 1 gestrichen.

2. In Nummer 6 wird die Angabe „31. Dezember 2020“ durch

die Angabe „30. Juni 2021“ ersetzt.“

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 880