Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 37 vom 30.12.2020 Seite 879 bis 886

Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ Runderlass
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Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ Runderlass

20021

Änderung des Runderlasses
„Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung
vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“


Runderlass

des Ministeriums der Finanzen

Vom 7. Dezember 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ vom 27. April 2020 (MBl. NRW. S. 236) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird aufgeboben.

2. Die Nummern 2 und 3 werden zu Nummern 1 und 2.

3. In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 880