Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 37 vom 30.12.2020 Seite 879 bis 886

Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz- Managementpläne)“
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Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz- Managementpläne)“

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Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung
und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von
Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz
(Richtlinien investiver Naturschutz- Managementpläne)“

Runderlass des

Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

III 4.941.02.00

Vom 9. Dezember 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 29. Juli 2015 (MBl. NRW. S. 506), der zuletzt durch Runderlass vom 30. Oktober 2017 (MBl. NRW. S. 1011) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 5.2.1 wird wie folgt gefasst:

„5.2.1
Flächen, für die eine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes besteht und die im Verzeichnis nach § 34 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes erfasst sind“.

2. In Nummer 9 Satz 3 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 882