Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 11 vom 13.4.2021 Seite 153 bis 204

Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms
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Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms

III.

Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW)
für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung
eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms

Bekanntmachung

der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Vom 19. März 2021

Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.

Düsseldorf, den 19. März 2021

Der Direktor

der Landesanstalt für Medien

Nordrhein-Westfalen (LfM)

Dr. Tobias S c h m i d

- MBl. NRW. 2021 S. 192