Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 15 vom 16.6.2021 Seite 307 bis 324

Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“
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Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“

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Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“

Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- III-3- 63.07.01.03

Vom 18. Mai 2021

1
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 30. Januar 2019 (MBl. NRW. S. 78), der durch Runderlass vom 24. August 2020 (MBl. NRW. S. 552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Dem Buchstaben c wird ein Punkt angefügt.

b) Buchstabe d wird aufgehoben.

2. In Nummer 3 werden die Wörter „und des Gemeinschaftswaldgesetzes“ gestrichen und folgender Satz angefügt: „Ausgenommen sind die Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz.“.

3. In Nummer 5.4.1.1 und 5.4.1.2 werden die Wörter „(Anteilseigner bei Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz)“ gestrichen.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 321