Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 16 vom 23.6.2021 Seite 325 bis 364

Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924

III.

Bekanntmachung
zur Ausführung des Gesetzes
über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens
vom 24. Juli 1924

Vom 10. Juni 2021

Das Bistum Aachen hat nach Herstellung des Benehmens mit dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsanweisungen in Bezug auf virtuelle Sitzungsformate für Kirchenvorstandssitzungen erlassen.

Gemäß Nummer 1 der Anordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung des Freistaates Preußen vom 24. Oktober 1924 (PrGS S. 732) zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (PrGS S. 585, Fortgeltung GV. NRW. 1961 S. 325), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313) geändert worden ist, werden die Bestimmungen des genannten Bistums in der Anlage bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 10. Juni 2021

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Holtgrewe

- MBl. NRW. 2021 S. 363