Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 16 vom 23.6.2021 Seite 325 bis 364

Erlass zur Änderung der „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Erlass zur Änderung der „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)“

924

Erlass zur Änderung der „Richtlinien zur Durchführung
der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn
und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer
gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)“

Gemeinsamer Runderlass

des Ministeriums für Verkehr

des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

des Ministeriums des Inneren

des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und

des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Vom 17. Juni 2021

1

Der Gemeinsame Runderlass vom 30. Juli 2002 (MBl. NRW. S. 906), der zuletzt durch Runderlass vom 1. Juli 2019 (MBl. NRW. S. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
Allgemeine Richtlinien

Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) - RSEB- sind am 15. April.2021 (VkBl 2021, S. 375) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.“

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 360