Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 30 vom 21.10.2021 Seite 795 bis 808

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

III.

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bekanntmachung
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Vom 14. Oktober 2021

Beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist der nachstehend näher bezeichnete Beglaubigungsstempel mit dem Aufdruck „Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen/ Beglaubigt Regierungsbeschäftigte “ abhandengekommen.

Der Beglaubigungsstempel wird seit dem 16. November 2020 vermisst und hierdurch für ungültig erklärt.

Hinweise, die zum Auffinden des Beglaubigungsstempels führen sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Referat Innerer Dienst, mitzuteilen.

Beschreibung des Beglaubigungsstempels:

Holzstempel, eckig, Breite: 67 mm, Höhe: 35 mm

Umschrift, kreisförmig, linksstehend: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenliegender Aufdruck: Büro

Kennziffer: Nr. 3

Nebenstehender Aufdruck, rechts: Beglaubigt Regierungsbeschäftigte

Düsseldorf, den 14. Oktober 2021

Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration

Der Staatssekretär

B o t h e

- MBl. NRW. 2021 S. 807