Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 33 vom 24.11.2021 Seite 831 bis 924

Zweiter Erlass zur Änderung des Runderlasses Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen
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Zweiter Erlass zur Änderung des Runderlasses Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen

21630

Zweiter Erlass zur Änderung des Runderlasses
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Familienberatungsstellen

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

- 22-6704.1 -

Vom 25. Oktober 2021

Der Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen“ vom 17. Februar 2014 (MBl. NRW. S. 124), der durch Runderlass vom 5. November 2018 (MBl. NRW. S. 591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1

1. Der Nummer 7 wird folgende Nummer 7.6 angefügt:

„7.6
Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVG zu § 44 der LHO, soweit nicht in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.“

2. In Nummer 8 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2022" ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 881