Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 35 vom 6.12.2021 Seite 1003 bis 1030

Erste Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II““
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Erste Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II““

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Erste Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine
„Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II““

Runderlass

des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
 – IV-7 61.09.06.02

Vom 15. November 2021

1

Nummer 7.5.4.4 Satz 2 des Runderlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ vom 10. April 2017 (MBl. NRW. S. 373) wird wie folgt gefasst:

„Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

a) für Bodenfilteranlagen, die Abwasser in Lachsjungfisch- und Laichhabitate (Gewässerabschnitte) von Lachszielartengewässern einleiten, die im jeweils aktuellen Bewirtschaftungsplan als Lachszielartengewässer ausgewiesen sind, sowie

b) für Bodenfilteranlagen, die Abwasser in Nebengewässer einleiten, die auf solche Lachsjungfisch- und Laichhabitate nach Buchstabe a stofflich einwirken.“

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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 1024