Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 37 vom 22.12.2021 Seite 1049 bis 1094

Vierte Änderung des Runderlasses „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“
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Vierte Änderung des Runderlasses „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“

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Vierte Änderung des Runderlasses
„Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“


Runderlass

des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

– 521 –

Vom 8. Dezember 2021

1

Der Nummer 5.3 Absatz 2 Buchstabe a des Runderlasses des Ministeriums für Bauen und Verkehr „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ vom 22. Oktober 2008 (MBl. NRW. 2009 S. 36), der zuletzt durch Runderlass vom 6. November 2020 (MBl. NRW. S. 766) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

„Ausgenommen hiervon ist die Förderung von Personalausgaben der Gemeinden im Rahmen des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren bis zum 31. Dezember 2023.“

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 1069