Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 18 vom 2.5.2022 Seite 291 bis 346

Aufhebung des Runderlasses „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“
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Aufhebung des Runderlasses „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“

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Aufhebung des Runderlasses
„Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
 - III 2-8012 -

Vom 7. April 2022

1
Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“ vom 19. Februar 2015 (MBl. NRW. S. 236), wird aufgehoben.


2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 295