Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 24 vom 13.6.2022 Seite 473 bis 486

Berichtigung der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe (CoronaAVEinrichtungen)“
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Berichtigung der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe (CoronaAVEinrichtungen)“

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Berichtigung
der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen
mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege,
der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe
(CoronaAVEinrichtungen)“

Vom 3. Juni 2022

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe (CoronaAVEinrichtungen)“ vom 1. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 396a) wird wie folgt berichtigt:

In der Begründung zu I. wird Satz 14 wie folgt gefasst:

„Die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen steht den Bewohnerinnen und Bewohner sowie den sie besuchenden Personen frei.“

Düsseldorf, den 3. Juni 2022

Der Minister des Innern

Im Auftrag

K a l e n b e r g

- MBl. NRW. 2022 S. 474