Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 7 vom 16.3.2023 Seite 97 bis 176

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an die Betroffenen des sogenannten Bottroper Apothekerskandals
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an die Betroffenen des sogenannten Bottroper Apothekerskandals

21210

Zweite Änderung
der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen
an die Betroffenen des sogenannten Bottroper Apothekerskandals

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vom 2. März 2023

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Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an die Betroffenen des sogenannten Bottroper Apothekerskandals vom 1. April 2022 (MBI. NRW. S. 571), die durch Runderlass vom 19. Januar 2023 (MBl. NRW. S. 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 5.2 Buchstabe b wird nach dem Wort „unter“ einmal das Wort „Nummer“ gestrichen.

3. In Nummer 6.2 werden die Wörter „bis zum 31. Dezember 2022“ gestrichen.

4. In Nummer 7 wird die Angabe „31. März 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2023"

ersetzt.

5. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

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Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 98