Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 13 vom 18.4.2023 Seite 355 bis 376

Erste Änderung des Runderlasses für die Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Erste Änderung des Runderlasses für die Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle

2151

Erste Änderung des Runderlasses für die
Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen
als zentrale Auskunftsstelle

Runderlass
des Ministeriums des Innern

Vom 23. März 2023

1
Die Anlage 1 des Runderlasses „Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle“ vom 28. Mai 2020 (MBI. NRW. S. 378) erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 368