Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 35 vom 14.11.2024 Seite 1013 bis 1022

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen

2128

Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
für Investitionen an Pflegeschulen

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
VII B 2 – 94.12.07

Vom 11. Oktober 2024

1
In Nummer 8.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen vom 10. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 1050) wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.

2
Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 1018