Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 35 vom 14.11.2024 Seite 1013 bis 1022
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen
2128
Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
für Investitionen an Pflegeschulen
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
VII B 2 – 94.12.07
Vom 11. Oktober 2024
1
In
Nummer 8.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
an Pflegeschulen vom 10. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 1050) wird die Angabe
„2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
2
Der
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 1018