Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 36 vom 21.11.2024 Seite 1023 bis 1034
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung |
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zugehörige Anlagen : |
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
II.
Festlegung der
Rohbauwerte und des Stundensatzes
gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
- 611-66.2 -
Vom 7. November 2024
Gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 8. August 2023 (GV. NRW. S. 490) wird bekannt gemacht:
1
Soweit bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten
von der Rohbausumme auszugehen ist, sind die in der Anlage aufgeführten
landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.
2
Der Stundensatz für das Jahr 2025 beträgt Euro 98,00.
3
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 1031