Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 42 vom 18.12.2024 Seite 1207 bis 1228
| Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen“ |
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| zugehörige Anlagen : |
Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen“
8053
Änderung des Runderlasses
„Benutzungsordnung der Landessammelstelle für
radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen“
Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
91.16.06.04
Vom 30. Dezember 2024
1
Die Anlage 2 der Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive
Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. November 2016 (MBl. NRW. S. 809), die zuletzt durch Runderlass vom 31.
Dezember 2021 (MBI. NRW. S. 1110) geändert wurde, erhält die aus dem Anhang zu
diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der
Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 1213