Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 19 vom 10.4.2025 Seite 621 bis 626
Zweite Änderung der Richtlinien Mehrgefahrenversicherung |
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zugehörige Anlagen : |
Zweite Änderung der Richtlinien Mehrgefahrenversicherung
7820
Zweite Änderung der
Richtlinien Mehrgefahrenversicherung
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.3 – 63.05.06.01
Vom 25. März 2025
1
Die Richtlinien Mehrgefahrenversicherung vom 20.
April 2023 (MBl. NRW. S. 463), die durch Runderlass vom 10. November 2023 (MBl. NRW. S. 1357) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
1. In Nummer 6.1.4 Satz 2 wird die Angabe „Oktober“ durch die Angabe „November“ ersetzt.
2. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 624