Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 33 vom 2.7.2025
Zweite Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung |
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Zweite Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung
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Zweite Änderung der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration
Vom 20. Mai 2025
1
In
Nummer 8 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Verbraucherinsolvenzberatung vom 11. Oktober 2021 (MBl.
NRW. S. 766), die durch Runderlass vom 7. August 2023 (MBl.
NRW. S. 911) geändert worden sind, wird die Angabe „2025“ durch die Angabe
„2026“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MB.NRW 2025 Nr. 33