Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 33 vom 2.7.2025

Zweite Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung
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Zweite Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung

316

Zweite Änderung der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Vom 20. Mai 2025

1
In Nummer 8 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung vom 11. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 766), die durch Runderlass vom 7. August 2023 (MBl. NRW. S. 911) geändert worden sind, wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

 - MB.NRW 2025 Nr. 33