Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 36 vom 8.7.2025
| Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit |
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit
21701
Änderung der
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und
Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VI A 4 - 92.12.02
Vom 1. Juli
2025
1
In
Nummer 7 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und
Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ vom 21. September 2020 (MBl. NRW. S. 615), die durch Runderlass vom 3.
Mai 2023 (MBl. NRW. S. 446) geändert worden ist, wird
die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.