Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 36 vom 8.7.2025

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit

21701

Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und
Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VI A 4 - 92.12.02


Vom 1. Juli 2025

1
In Nummer 7 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ vom 21. September 2020 (MBl. NRW. S. 615), die durch Runderlass vom 3. Mai 2023 (MBl. NRW. S. 446) geändert worden ist, wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

MB.NRW 2025 Nr. 36