Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 117 vom 10.10.2025

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“
Amtlich verbindliche PDF Fassung

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zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 6
Anlage 7
 

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“

26

Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung
des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Vom 6. Oktober 2025

1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ vom 16. Oktober 2023 (MBl. NRW. S. 1205) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 wird nach der Angabe „Folgenden“ die Angabe „VV zur LHO beziehungsweise“ gestrichen.

2. In Nummer 2 Satz 3 wird die Angabe „anregt“ durch die Angabe „angeregt“ ersetzt.

3. In Nummer 3.2 Buchstabe c wird vor der Angabe „Zuwendungsempfängerin“ die Angabe „der“ durch die Angabe „die“ ersetzt.

4. In Nummer 4.1 Satz 2 wird die Angabe „Vereinbarung“ durch die Angabe „Kooperationsvereinbarung“ ersetzt.

5. In Nummer 4.2.1 Satz 3 wird die Angabe „32 Mal“ durch die Angabe „32-mal“ ersetzt.

6. Nummer 4.2.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird die Angabe „fortgeführte“ durch die Angabe „fortlaufende“ ersetzt.

b) In Satz 3 wird die Angabe „32 Mal“ durch die Angabe „32-mal“ ersetzt.

7. In Nummer 4.2.3 Satz 2 wird die Angabe „32 Mal“ durch die Angabe „32-mal“ ersetzt.

8. In Nummer 5.4.1.1.1 Buchstabe d, Nummer 5.4.1.1.2 Buchstabe b und Nummer 5.4.1.2.2 Buchstabe b wird jeweils die Angabe „Ankauf“ durch die Angabe „Erwerb“ ersetzt.

9. In Nummer 5.4.2 wird nach der Angabe „Satz 2“ die Angabe „Buchstabe a“ eingefügt.

10. Die Nummern 7.1 bis 7.3 werden wie folgt gefasst:

7.1
Antragsverfahren

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bis zum Ablauf des 31. Januar des laufenden Haushaltsjahres nach dem Muster gemäß der Anlage 1 zu stellen. Das Antragsverfahren erfolgt unter Verwendung des webbasierten Fachverfahrens integration.web beziehungsweise eines Nachfolgeprogramms.

7.2
Bewilligungsverfahren

7.2.1
Die Bewilligungsbehörde bewilligt die Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Verwendung des Musters gemäß der Anlage 6. Der Zuwendungsbescheid wird von der Bewilligungsbehörde in dem webbasierten Fachverfahren integration.web beziehungsweise eines Nachfolgeprogramms elektronisch erstellt.

7.2.2
Die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

7.3
Verwendungsnachweisverfahren

Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster gemäß der Anlage 7 beziehungsweise der Anlage 8 unter Verwendung des webbasierten Fachverfahrens integration.web beziehungsweise eines Nachfolgeprogramms vorzulegen.“

11. In Nummer 7.4 wird nach der Angabe „gelten die“ die Angabe „VV zu § 44 LHO beziehungsweise“ gestrichen.

12. Die Anlagen 1, 6 und 7 erhalten die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

MB.NRW 2025 Nr. 117