Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 127 vom 23.10.2025

Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Vom 11. Juni 2025
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Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Vom 11. Juni 2025

2120

Änderung
der Weiterbildungsordnung
für Apothekerinnen und Apotheker
der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Vom 11. Juni 2025

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2025 aufgrund des § 42 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, folgende Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 22. Mai 1996 (MBl. NRW. S. 1354), die zuletzt durch Beschluss vom 19. Juni 2019 (MBl. NRW. 2020 S. 129) geändert worden ist, beschlossen:

Artikel 1

Die Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In den Nummern 1 bis 8 wird jeweils das Wort „Gebiet“ gestrichen.

bb) In Nummer 5 werden die Wörter „und Ökologie“ gestrichen.

b) Absatz 2 wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„(2) In folgenden Bereichen kann durch Weiterbildung das Recht auf Führung einer Bereichsbezeichnung erlangt werden:

1. Prävention und Gesundheitsförderung

2. Ernährungsberatung

3. Geriatrische Pharmazie

4. Naturheilverfahren und Homöopathie

5. Onkologische Pharmazie

6. Infektiologie

7. Medikationsmanagement im Krankenhaus

8. Pädiatrische Pharmazie“

2. § 3 Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Anlage kann ferner die Anfertigung einer Projektarbeit für einzelne Weiterbildungen vorsehen. Die Projektarbeit ist nach den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens anzufertigen und muss einen Theorie- und Praxisbezug aufweisen.“

3. In § 4 Absatz 1 Nr. 5 werden die Wörter „und Ökologie“ gestrichen.

4. In § 7 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „einzelnen“ durch das Wort „Einzelnen“ ersetzt.

5. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„(1) Die Apothekerkammer bildet zur Durchführung der Prüfung Prüfungsausschüsse. Der Prüfungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit drei Apothekerinnen oder Apothekern, von denen zwei die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet oder den Bereich besitzen müssen. Die Apothekerkammer bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Prüfungsausschuss. Vorsitzende oder Vorsitzender müssen die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet oder den Bereich besitzen.“

b) Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

c) Die Absätze 4 bis 8 werden zu den Absätzen 2 bis 6.

d) In dem neuen Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „,ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter“ gestrichen.

e) Der neue Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Wörter „und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter“ werden gestrichen.

bb) Das Wort „schriftlich“ wird durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.

6. § 11 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Projektarbeit kann Inhalt der Prüfung sein.“

7. § 14 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 wird das Wort „besitzt“ durch das Wort „besitzt,“ ersetzt.

b) In Absatz 7 wird das Wort „behandeln“ durch das Wort „behandeln,“ ersetzt.

8. In § 16 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „übrigen“ durch das Wort „Übrigen“ ersetzt.

9. Die Anlage zur Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Änderung der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Ausgefertigt:

Münster, den 22. Juli 2025

APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE

Gabriele Regina  O v e r w i e n i n g

Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Genehmigt:

Düsseldorf, den 11. August 2025

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

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