Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 142 vom 4.11.2025
| Dritte Änderung der FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy |
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Dritte Änderung der FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy
702
Dritte
Änderung der
FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 30. Oktober 2025
1
Die FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy vom 5. Dezember 2023 (MBl. NRW. S. 1522), die zuletzt durch Runderlass vom 11. November 2024 (MBI. NRW. S. 1029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Ausgaben für neue und innovative Technologien sowie Investitionen zur
Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu
einer Kreislaufwirtschaft gemäß Artikel 47 beziehungsweise 17 der AGVO“
2. In
Nummer 5.3.1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
„5.3.1
Zuschuss für neue und innovative Technologien sowie Investitionen nach Nr. 2.1“.
3. Nach
Nummer 5.3.1.1 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Voraussetzung für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte Treibhausgas-Einsparung
pro Jahr („Fördereffizienz“). Die Zuwendung darf den Betrag von 500 Euro je
Tonne erwarteter jährlicher CO2e-Einsparung nicht übersteigen. Bei
neuen und innovativen Technologien findet die Regelung in den Sätzen 2 und 3 keine
Anwendung.“
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.