Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 144 vom 4.11.2025

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 - Bundeshaushalt -
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 - Bundeshaushalt -

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2025
- Bundeshaushalt -

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
H 2202-000004-2025-0019967 - I C 1

Vom 30. Oktober 2025

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Oktober 2025 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 ist in den Dialoganwendungen des HKR-Verfahrens des Bundes und im Internet unter http://www.zrb.bund.de elektronisch bereitgestellt. Eine Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden erfolgt in 2025 nicht mehr. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1. beleghafte Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2025 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 5. Dezember 2025 zuzuleiten sind (Nummer 1.6),

2. in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf die Nummern 1.2 - 1.5 und Nummer 4 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

MB.NRW 2025 Nr. 144