Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 165 vom 21.11.2025
| Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2026 |
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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2026
Satzung des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen
kreisangehörigen
Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2026
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 9. Oktober 2025
Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2026 vom 09. Oktober 2025 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.
Münster, den 9. Oktober 2025
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Dr. Georg L u n e m a n n