Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 179 vom 2.12.2025

Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
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Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes

2128

Anerkennung von Einrichtungen
zur Behandlung Drogenabhängiger
nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes

Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
V B 3 - 93.05.05

Vom 27. November 2025

Anliegenden Einrichtungen wurde die staatliche Anerkennung gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 und § 36 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes erteilt.

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes“ vom 28. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 663) außer Kraft.

MB.NRW 2025 Nr. 179