Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 179 vom 2.12.2025
| Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes |
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| zugehörige Anlagen : |
Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
2128
Anerkennung von
Einrichtungen
zur Behandlung Drogenabhängiger
nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
V B 3 - 93.05.05
Vom 27. November 2025
Anliegenden Einrichtungen wurde die staatliche Anerkennung gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 und § 36 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes erteilt.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes“ vom 28. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 663) außer Kraft.