Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 32 vom 1.6.1999 Seite 597 bis 626

Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle

20020
2151


Geschäftsordnung
der Koordinierungsgruppe der Landesregierung
für Großschadensereignisse
unterhalb der Katastrophenschwelle

Bek. d. Innenministeriums v. 6.5.1999 –
II C 1 – 2330

Die Bek. v. 28.1.1993 (SMBl. NRW. 20020) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:
Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen.

2.
Das Aktenzeichen lautet:
II C 1 - 2330.

3.
In Nr. 1 Satz 1 werden die Wörter "unterhalb der Katastrophenschwelle" sowie die zugehörige Fußnote gestrichen.

4.
In Nr. 3 erhält der dritte Spiegelstrich folgende Fassung:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport

Der fünfte Spiegelstrich wird wie folgt gefaßt:
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

Der sechste Spiegelstrich erhält folgende Fassung:
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

5.
In Nr. 5.2 wird die Zahl 330 durch 182 ersetzt.

MBl. NRW. 1999 S. 625.