Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 36 vom 14.6.1999 Seite 671 bis 682

Tarifvertrag vom 15. März 1999 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge
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Tarifvertrag vom 15. März 1999 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge

203304

Tarifvertrag
vom 15. März 1999
zur Änderung der Zuwendungstarifverträge

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums -
B 4150 - 1.19 - IV 1 - u. d. Innenministeriums -
II A 2 - 7.69 - 1/99 v. 3.5.1999

A.

Den nachstehenden Tarifvertrag, durch den der Tarifverträge über eine Zuwendung für Auszubildende, für Praktikantinnen (Praktikanten), Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden und Ärzte/Ärztinnen im Praktikum (vgl. dazu Abschnitt B dieses RdErl.) geändert worden sind, geben wir bekannt:

Tarifvertrag liegt nicht als elektronische Datei vor.


B.

Zur Durchführung des Tarifvertrages (der Tarifverträge) weisen wir auf folgendes hin:

1.
Durch den Änderungstarifvertrag wird der Fall geregelt, dass eine Auszubildende, Praktikantin, Schülerin oder Ärztin im Praktikum während eines noch laufenden Sonderurlaubs oder während eines noch laufenden Erziehungsurlaubs erneut schwanger wird und sich ein etwaiger weiterer Erziehungsurlaub ohne Unterbrechung an die bisherige Beurlaubung anschließt. In diesem Fall besteht in Zukunft kein Anspruch auf eine Zuwendung in dem (erneuten) Erziehungsurlaub, und zwar auch nicht für den Zeitraum der ersten 12 Lebensmonate desjenigen Kindes, für dessen Betreuung der (erneute) Erziehungsurlaub bewilligt wurde.

Beispiel:

Eine Auszubildende, deren Erziehungsurlaub für ein im Jahr 1996 geborenes Kind noch bis zum 31. Oktober 1999 läuft, bringt am 15. Mai 1999 ein weiteres Kind zur Welt und beantragt zur Betreuung dieses Kindes ebenfalls Erziehungsurlaub bis zum 14. Mai 2002.

Der Auszubildenden steht im Jahr 1999 keine Zuwendung zu.

2.
Die jetzt geänderten Tarifverträge sind wie folgt veröffentlicht worden:

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen(Praktikanten) vom 12. Okto-ber 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, v. 21. April 1986, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 2.7.1986 - SMBl. NRW. 20310 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 26.1. 1988 - SMBl. NRW. 203304 -.

3.
Der in § 1 Nr. 2 aufgeführte Tarifvertrag betrifft nicht das Land.

MBl. NRW. 1999 S. 680