Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 58 vom 18.10.1999 Seite 1111 bis 1140

Änderung der Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Änderung der Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und

21220

Änderung der Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und

Ärzte vom 23. April 1994 / 16. Juli 1999

Aufgrund des § 38 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 1989 (GV. NRW. S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Februar 1994 (GV. N

RW. S.), hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in ihrer Sitzung vom 23.

April 1994 die folgende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die durch Erlaß des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie undGesundheit des Landes Nordrhein Westfalen am 16. Juli 1999. genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 31. Oktober 1992, 23. Oktober 1993 (SMBL. NW. 21220) wird wie folgt geändert:

In Abschnitt I "Gebiete, Fachkunden, Fakultative Weiterbildung, Schwerpunkte" wird eingefügt:

1. Unter 5. Augenheilkunde

a) als 5.A.2

"5.A.2 Fachkunde in der Laserchirurgie in der Augenheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen

und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte

hinausgehen, in der Durchführung der Laserchirurgie."

b) als 5.A.3

"5.A.3 Fachkunde okuläre Eingriffe in der Augenheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung okulärer Eingriffe in der Augenheilkunde."

2. Unter 7. Chirurgie als 7.A.2

"7.A.2 Fachkunde Ösophago-Gastro-Duodenoskopie in der Chirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Ösophago-Gastro-Duodenoskopie."

3. Unter 8. Diagnostische Radiologie

a) als 8.A.1

"8.A.1 Fachkunde Sonographie der weiblichen Genitalorgane in der Diagnostischen Radiologie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der weiblichen Genitalorgane."

b) als 8.A.2

"8.A.2 Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Diagnostischen Radiologie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse."

c) als 8.A.3

"8.A.3 Fachkunde Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße in der Diagnostischen Radiologie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sono-graphie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße."

4. Unter 9. Frauenheilkunde und Geburtshilfe

a) als 9.A.4

"9.A.4 Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse."

b) als 9.A.5

"9.A.5 Fachkunde Mammographie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Mammographie."

c) als 9.A.6

"9.A.6 Fachkunde Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems."

5. Unter 12. Herzchirurgie als 12.A.2

"12.A.2 Fachkunde Echokardiographie in der Herzchirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Echokardiographie."

6. Unter 15. Innere Medizin

a) als 15.A.4

"15.A.4 Fachkunde Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße in der Inneren Medizin

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße."

b) als 15.A.5

"15.A.5 Fachkunde Bronchoskopie in der Inneren Medizin

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Bronchoskopie."

c) als 15.A.6

"15.A.6 Fachkunde Echokardiographie in der Inneren Medizin

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Echokardiographie."

7. Unter 16. Kinderchirurgie

a) als 16.A.2

16.A.2 Fachkunde Sonographie der Bewegungsorgane in der Kinderchirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Bewegungsorgane."

b) als 16.A.3

"16.A.3 Fachkunde Sonographie der Säuglingshüfte in der Kinderchirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Säuglingshüfte."

c) als 16.A.4

"16.A.4 Fachkunde Ösophago-Gastro-Duodenoskopie in der Kinderchirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Ösopha-go-Gastro-Duodenoskopie."

d) als 16.A.5

"16.A.5 Fachkunde Sigmoido-Koloskopie in der Kinderchirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sigmoido-Koloskopie."

e) als 16.A.6

"16.A.6 Fachkunde Bronchoskopie in der Kinderchirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Bron-choskopie."

8. Unter 17. Kinderheilkunde

a) als 17.A.2

"17.A.2 Fachkunde Sonographie der Nebenhöhlen in der Kinderheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Nebenhöhlen."

b) als 17.A.3

"17.A.3 Fachkunde Sonographie der Schilddrüse in der Kinderheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Schilddrüse."

c) als 17.A.4

"17.A.4 Fachkunde Sonographie der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses in der Kinderheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses."

d) als 17.A.5

"17.A.5 Fachkunde Sonographie der Thoraxorgane in der Kinderheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Thoraxorgane."

e) als 17.A.6

"17.A.6 Fachkunde Sonographie der weiblichen Genitalorgane in der Kinderheilkunde

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der weiblichen Genitalorgane."

9. Unter 22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie als 22.A.2

"22.A.2 Fachkunde Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße."

10. Unter 27. Nuklearmedizin als 27.A.1

"27.A.1 Fachkunde Magnetresonanztomographie und -spektroskopie in der Nuklearmedizin

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrung und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Magnetresonanztomographie und -spektroskopie.

Mindestdauer der Weiterbildung: 2 Jahre und Nachweis der anrechnungsfähigen 1-jährigen Weiterbildung im Gebiet "Diagnostische Radiologie" in der Nuklearmedizin.

Die Weiterbildung zum Erwerb der Fachkunde muß ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchgeführt werden."

Artikel II

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der Weiterbildungsordnung vorzunehmen, eventuelle Unstimmigkeiten zu beseitigen und die dann gültige Fassung im Rheinischen Ärzteblatt zu veröffentlichen.

Artikel III

Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung im Rheinischen Ärzteblatt in Kraft.

Düsseldorf, den 04. August 1999

Prof. Dr.med. Jörg-Dietrich H o p p e
Präsident

Die Änderung der Weiterbildungsordnung ist am 30. September 1999 im Rheinische Ärzteblatt veröffentlicht worden.

-MBl. NRW. 1999 S. 1105