Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 58 vom 18.10.1999 Seite 1111 bis 1140

Neubildung des Landesjugendhilfeausschusses Bek. v. 2.9.1999 -5001.17.06
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Neubildung des Landesjugendhilfeausschusses Bek. v. 2.9.1999 -5001.17.06

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Neubildung des Landesjugendhilfeausschusses
Bek. v. 2.9.1999 -5001.17.06

Der Landesjugendhilfeausschuss wird nach der Kommunalwahl neu konstituiert. Die im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Landesjugendamt - wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 4 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) vom 26.6.1990 Bundesgesetzblatt I Seite 1163 in der Neufassung vom 08. Dezember 1998 - Bundesgesetzblatt I Seite 3546 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 12.12.1990 - GV Bl. Seite 664 - geändert durch das Gesetz vom 20.12.1994 - GV. NRW. S. 1115 und § 3 Abs. 3 der Satzung für das Landesjugendamt Westfalen-Lippe vom 7.11.1991 (GV. NRW. S. 434) hingewiesen. Sie haben mindestens 16 Frauen und Männer als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Gem. § 11 Abs. 4 AG KJHG finden die §§ 12 und 13 des KWahlG in der Fassung vom 15.8.1993 (GV. NRW. S. 521) entsprechende Anwendung. Aus diesen Vorschlägen ernennt die oberste Landesjugendbehörde acht stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die Wahlzeit der Landschaftsversammlung nach Einholung einer Stellungnahme des Landschaftsausschusses. Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe angemessen zu berücksichtigen.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte innerhalb einer Frist von einem Monat mit dem Tage der Bekanntmachung an den

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Landesjugendamt -
Herrn Buschmeier
Warendorfer Str. 25
48133 Münster

-MBl. NRW. 1999 S. 1109