Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 2 vom 26.1.1999 Seite 11 bis 32

Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 1999
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Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 1999

Zulassung
zur Steuerberaterprüfung
und zur Eignungsprüfung 1999

Bek. d. Finanzministeriums v. 11.12.1998
S 0959 - 124 - V A 3

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung 1999 wird voraussichtlich am 05. Oktober 1999 einheitlich im Bundesgebiet beginnen. Bewerber, die im Lande Nordrhein-Westfalen hauptberuflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Zulassungsanträge bis spätestens

3. Mai 1999

beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf, einreichen.

Zulassungsanträge sowie Merkblätter über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, über die Durchführung der Prüfung und über die Bestellung als Steuerberater sind bei den Steuerberaterkammern, bei den Oberfinanzdirektionen und bei den Finanzämtern des Landes erhältlich.

Die Vorbildungsvoraussetzungen und die weiteren Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen ergeben sich aus den §§ 36, 37 und 37b des Steuerberatungsgesetzes.

Fotokopien bzw. Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden, die dem Zulassungsantrag beizufügen sind, müssen von einer Behörde oder einer sonst dazu befugten Person oder Stelle beglaubigt sein.

Körperbehinderten Personen werden auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB). Entsprechende Anträge sind zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung zu stellen.

Für das Zulassungsverfahren hat der Bewerber die Zulassungsgebühr von 250,-- DM nach § 39 Abs. 1 StBerG zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die Landeshauptkasse Düsseldorf (Konto Nr. 4 061 214 bei der Westdeutschen Landesbank Girozentrale Düsseldorf, BLZ 300 500 00) unter Angabe des Vermerks "12 010 - 111 20" zu entrichten. Die Prüfungsgebühr beträgt 1.000,-DM (§ 39 Abs. 2 StBerG).

Im Auftrag

Dr. W ä t z i g

MBL. NRW. 1999 S. 19