Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 53 vom 7.9.1999 Seite 1051 bis 1058

Änderung der Prüfungsordnung der "Offenen Baustein Fortbildung" (OBF)
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Änderung der Prüfungsordnung der "Offenen Baustein Fortbildung" (OBF)

2123

Änderung
der
Prüfungsordnung
der "Offenen Baustein Fortbildung" (OBF)

der Zahnärztekammer Nordrhein
für fortgebildete Zahnarzthelferinnen und -helfer und
Zahnmedizinische Fachhelferinnen und -helfer (ZMF)
vom 8. Mai 1999

Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 8. Mai 1999 erläßt die Zahnärztekammer Nordrhein gemäß § 41 Satz 1 und § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 1998 (BGBL - I S - 596) folgende Änderungen der Prüfungsordnung für fortgebildete Zahnarzthelferinnen und -helfer und Zahnmedizinische Fachhelferinnen und -helfer (ZMF), die durch Erlaß des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1999 (Az: III B3 - 0142 2.2 -) genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein für fortgebildete Zahnarzthelferinnen und -helfer und Zahnmedizinische Fachhelferinnen und -helfer (ZMF) vom 28. September 1993 (SMBL. NW. 2123) wird wie folgt geändert:

1.
In § 20 wird Baustein 6 wie folgt gefaßt:
"6. Baustein: Mitarbeit bei konservierenden Maßnahmen

Arbeitsproben: Bewertet werden:

Frasaco-Modell mit zwei polierten Amalgamfüllungen, zwei provisorischen Einzelkronen, einem provisorischen Inlay, einer Fissurenversiegelung."

2.
§ 24 Abs. 1 Buchstabe b) wird wie folgt gefaßt:

"b) Bei nicht ausreichender Leistung gilt für die Bausteine 4, 5, 6, 7 und 8 folgende Regelung:

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß der theoretische Teil des jeweiligen Bausteinkurses ebenfalls wiederholt wird."

Artikel II

Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 16. Juli 1999

Ministerium für Frauen,
Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
-III B 3 - 0142.2. -

Im Auftrag
Dr. H e r m a n n

Die vorstehende Änderung
der Prüfungsordnung der
"Offenen Baustein Fortbildung" (OBF)
wird hiermit ausgefertigt.

Düsseldorf, den 23.7.1999

Dr. Paul S c h ö n i n g
Der Präsident

MBl. NRW. 1999 S. 1052