Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 6 vom 10.2.1999 Seite 83 bis 94

Fortbildung der Sachbearbeiter/innen der Aufsichtsbehörden über die Standesämter und in Namensänderungsangelegenheiten
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Fortbildung der Sachbearbeiter/innen der Aufsichtsbehörden über die Standesämter und in Namensänderungsangelegenheiten

Fortbildung der Sachbearbeiter/innen
der Aufsichtsbehörden über die Standesämter
und in Namensänderungsangelegenheiten

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz vom 23.12.1998
- I A 3/14-66.110

Die Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf – Aus- und Fortbildungswerk des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten e.V. – führt 1999 mehrere Seminare für Bedienstete der Aufsichtsbehörden über die Standesämter durch. Neben zahlreichen Grundseminaren, die auch für Aufsichtsbeamtinnen und -beamte vorgesehen sind, ist insbesondere auf die beiden speziellen Seminare hinzuweisen, die in der Zeit vom 06. bis 09. April und vom 18. bis 22. Oktober 1999 stattfinden. Während das Seminar im April für Teilnehmerinnen/Teilnehmer gedacht ist, die neu im Amt sind, richtet sich das Seminar im Oktober an alle Bediensteten, die Aufsichtsfunktionen wahrnehmen.

Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden, insbesondere die Prüfung der Standesämter, eingehend behandelt und die erforderlichen Kenntnisse des Familien- und des Personenstandsrechts vermittelt bzw. aktualisiert.

Das Vortragsprogramm – mit jährlich wechselnden Themen – geht den Teilnehmerinnen/Teilnehmern mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Akademie zu.

Außerdem wird auf die Seminare zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung, die in der Zeit vom 06. bis 09. April und vom 25. bis 28. Mai 1999 in der Akademie stattfinden, hingewiesen.

Den Bezirksregierungen, den kreisfreien Städten und den Kreisen wird empfohlen, die mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben betrauten Bediensteten zu einem Seminar zu entsenden.

Anmeldungen sind unmittelbar an die Akademie zu richten.

Wegen der zu erwartenden Nachfrage empfiehlt es sich, eine Anmeldung alsbald vorzunehmen.

Bei der Anmeldung wird um folgende Angaben zur Person der Teilnehmerin/des Teilnehmers gebeten:

Name, Vorname, Dienststellung, Anstellungsbehörde, Dienstanschrift.

MBl. NRW. 1999 S. 86