Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 12 vom 8.3.2000 Seite 151 bis 164

Durchführung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Durchführung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999

II.

Finanzministerium

Durchführung des Gesetzes
über die Anpassung von Dienst- und
Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999

RdErl. d. Finanzministeriums vom 13.1.2000 –
B 2104 – 42.2 – IV A 2

Zur Durchführung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1999

- BBVAnpG 99 - vom 19. November 1999 (BGBl.I S. 2198) i.V.m. der Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1999 und

nach § 2 Abs.1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 22. November 1999 (BGBl. I S. 2207) weise ich im Einvernehmen mit dem Innenministerium auf Folgendes hin:

1.
Besoldung und Versorgung

Gegenüber dem Gesetzentwurf, auf dessen Grundlage nach meinem RdErl. v. 14.5.1999 (MBl. NRW.S. 684) Abschlagszahlungen zu leisten waren, sind im Gesetzgebungsverfahren Änderungen insoweit eingetreten, als die lineare Anpassung der Bezüge der Beamten und Richter sowie der Versorgungsempfänger der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen R 3 bis R 10 sowie C 4 und H 4 vom 1.6.1999 auf den 1.1.2000 hinausgeschoben worden ist (Artikel 1 Abs.5 BBVAnpG 99).

Die in den Anlagen des vorgenannten RdErl. mitgeteilten Bezügebestandteile, Sätze der Mehrarbeitsvergütung und der Erschwerniszulagen sowie die Mindestversorgungsbezüge sind deshalb ab 1. Juni 1999 bzw. ab 1. Januar 2000 endgültig den Bezügezahlungen zugrunde zu legen. Dies gilt auch für die zum 1. März 1999 erhöhten Anwärterbezüge für die ab dem 1.Januar 1999 neu eingestellten Beamten auf Widerruf und für die mit den Bezügen für Juli 1999 gewährte Einmalzahlung für die Monate März bis Mai 1999 an die Beamten und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 1 bis A 16, C 1 bis C 3, H 1 bis H 3 sowie Richter der Besoldungsgruppen R 1 und R 2.

2.
Jährliche Sonderzuwendung

Die Bemessungsfaktoren für die Sonderzuwendung 1999 sind mit RdErl. v. 30.12.1999 (MBl. NRW.2000 S. ..) gesondert bekannt gemacht worden.

3.
Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder

Zum Vollzug des Artikels 9 BBVAnpG 99 - Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder für die Vergangenheit und die Jahre 1999 und 2000 - wird auf meinen RdErl. v. 28.1.2000 (MBl. NRW. S. 157) hingewiesen.

4.
Anlage 2 zum LBesG

Die Anlage 2 zum LBesG wird mit den aktuellen Beträgen nachfolgend bekannt gemacht (Anlage).

Anlage 2 ,pdf.file

MBl. NRW 2000 S. 155