Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 17 vom 28.3.2000 Seite 209 bis 264

Durchführungshinweise zum Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Durchführungshinweise zum Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998

20310

Durchführungshinweise
zum Tarifvertrag zur Regelung der
Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)
vom 5. Mai 1998

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - B 4000 - 1.133 - IV 1 - u. d.
Innenministeriums - II A 2 - 7.71 -/00 - v. 21.1.2000

Dem Gem. RdErl. d. Finanzministeriums und des Innenministeriums v. 27.10.1998 (SMBl. NRW 20310) hatten wir als Anlage 2 eine Tabelle beigefügt, aus der für das Kalenderjahr 1998 die bei 83 % des Vollzeitnettoarbeitsentgelts sich ergebenden Mindestnettobeträge unmittelbar abzulesen waren. Mit dem Gem. RdErl. d. Finanzministeriums und des Innenministeriums v. 15.3.1999 (SMBl. NRW. S. 436) haben wir die entsprechende Tabelle für das Kalenderjahr 1999 bekanntgegeben.

Die Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz für das Jahr 2000 (Mindestnettobetrags-Verordnung 2000) vom 23.12.1999 ist im BGBl. I S.2510 veröffentlicht worden.

Auf dieser Grundlage ist für das Kalenderjahr 2000 wiederum eine 83 % Tabelle für den Anwendungsbereich des TV ATZ erstellt worden, die wir hiermit mit der Bitte um Beachtung bekanntgeben. Diese Tabelle ersetzt ab 1.1.2000 die in unserem RdErl. vom 15.3.1999 veröffentlichte Tabelle

Anlage 2,pdf.file

MBl. NRW 2000 S. 217