Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 2 vom 14.1.2000 Seite 15 bis 20

Spielbanken - Bad Oeynhausen - Bek. d. Innenministeriums v. 07.12.1999 - I A 3/24-50.18 –
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Spielbanken - Bad Oeynhausen - Bek. d. Innenministeriums v. 07.12.1999 - I A 3/24-50.18 –

71260

Spielbanken
- Bad Oeynhausen -
Bek. d. Innenministeriums v. 07.12.1999
- I A 3/24-50.18 –

Hiermit gebe ich die ab sofort geltenden Änderungen der Spielordnung für die Spielbank Bad Oeynhausen (meine Bek. v. 09.07.1980 – SMBl. NRW. 71260 -) bekannt:

In § 2 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

"(1) Das klassische Spiel ist täglich frühestens von 14:00 Uhr bis längstens 04:00 Uhr geöffnet. Das Automatenspiel ist täglich frühestens von 11:00 Uhr bis längstens 04:00 Uhr geöffnet.

Die Spielbankleitung kann die Spielzeit

a)        für Roulette, Black Jack, Glücksrad, Sic Bo und Red Dog bis 05:00 Uhr und

b)        für Baccara, Trente et Quarante, Poker, European Seven Eleven und Punto Banco bis 07:00 Uhr

verlängern, wenn sich mindestens 5 Spieler am Spiel beteiligen.

(2) An folgenden Tagen ist das Spiel verboten:

1. Karfreitag

2. Allerheiligen

3. Volkstrauertag

4. Totensonntag

5. 24. Dezember

6. 25. Dezember"

- MBl. NRW. 2000 S. 16