Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 28 vom 16.5.2000 Seite 517 bis 526

Übermittlung von Gewerbesteuerdaten auf Datenträgern an die Gemeinden (Datenübermittlung Gewerbesteuer)
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Übermittlung von Gewerbesteuerdaten auf Datenträgern an die Gemeinden (Datenübermittlung Gewerbesteuer)

I.

20025

Übermittlung von Gewerbesteuerdaten
auf Datenträgern an die Gemeinden
(Datenübermittlung Gewerbesteuer)

RdErl. d. Finanzministeriums v. 6.4.2000 - 0 2276 - 5 - II B 2 -

Aufgrund § 1der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.10.1987 (SGV. NRW. 611) wird der RdErl. v. 12.4.1989 (SMBl. NRW. 20025) wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt 2 Abs. 2 werden die Worte "4000 Düsseldorf 30" durch "40476 Düsseldorf" ersetzt.

2.
Abschnitt 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

"3 - Die Gewerbesteuerdaten werden auf magnetischen Datenträgern (Magnetbankkassette) oder über das Landesverwaltungsnetz übermittelt. Hiervon abweichende Übermittlungsformen sind mittelfristig abzulösen."

MBl. NRW 2000 S. 518