Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 28 vom 16.5.2000 Seite 517 bis 526

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umwelt -
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Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umwelt -

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Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Bereich des Umweltschutzes
- Bußgeldkatalog Umwelt -

RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

vom 1.3.2000 I A 4 - 406.51.00 -

1
Der Bußgeldkatalog bündelt die in den unterschiedlichen Fachgesetzen ausgewiesenen Ordnungswidrigkeitentatbestände. Die Neufassung berücksichtigt zahlreiche Rechtsänderungen sowohl von Bundes- als auch Landesrecht und hinzugekommene Rechtsgebiete.

2
Ziel des Bußgeldkatalogs ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes zu bewirken. Mit dem Katalog wird den zuständigen Behörden eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, mit der festgestellte Rechtsverstöße unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes angemessen verfolgt werden können.

3
Die zuständigen Behörden werden angewiesen, bei der Ahndung von Verstößen gegen Umweltschutzbestimmungen diesen Bußgeldkatalog zu berücksichtigen.

Dabei haben die im Katalog genannten Beträge und Rahmensätze für die Bemessung der Geldbuße hierfür nur die Bedeutung einer Richtlinie. Die zuständige Behörde muss in jedem Einzelfall prüfen, ob Besonderheiten des Sachverhalts eine Abweichung von den Rahmensätzen verlangen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Vorgaben des § 17 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten.

4
Der Bußgeldkatalog ist in 4 Abschnitte gegliedert.

Abschnitt A umfasst den Allgemeinen Teil;

Abschnitt B enthält die einzelnen Sachbereiche:
Abfallbeseitigung
Immissionsschutz
Gewässerschutz
Chemikalien
Bodenschutz
Naturschutz- und Landschaftspflege
Pflanzenschutz
Düngemittel
Forstschutz
Jagdschutz
Fischereischutz und
Gentechnik.

In den einzelnen Sachbereichen sind diejenigen Ordnungswidrigkeiten besonders kenntlich gemacht, bei denen eine Ahndung durch Verwarnungsgeld in Betracht kommt.

In Teil C erfolgt die Angabe von Rechtsquellen;

Teil D enthält eine auf die Einführung des EURO abgestellte "Umrechnungstabelle".

5
Der Bußgeldkatalog Umwelt ist auf Grund seines Umfanges hier nicht abgedruckt. Er ist kostenlos zu beziehen beim

Ministerium für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf.

6
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig werden aufgehoben:

6.1
Vollzug des Abfallbeseitigungsgesetzes, immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, des Wasserhaushaltsgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für den Umweltschutz -

Gem. RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten , d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 25.6.1976 (SMBl. NRW. 283)

6.2
Vollzug der Rechtsvorschriften über Ordnungswidrigkeiten im Sachbereich Naturschutz- und Landschaftspflege

RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 12.5.1982 (SMBl. NRW. 791)

6.3
Verwarnungen und Verwarnungsgeld durch Forstbetriebsbeamte der Unteren Forstbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 5.12.1971 (SMBl. NRW. 7903).

MBl. NRW 2000 S. 518