Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 38 vom 3.7.2000 Seite 679 bis 688

Richtlinien für die Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
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Richtlinien für die Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes

2128

Richtlinien
für die Anerkennung von Einrichtungen
zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger
Straftäter nach dem 7. Abschnitt
des Betäubungsmittelgesetzes

RdErl. d. Ministeriums
für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
v. 29. 5. 2000 - III A 2 - 0390.1

Mein Runderlass v. 28.12.1999 (SMBl. NRW.2128) wird wie folgt geändert:

Teil III wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 werden das Wort "mir" durch die Wörter "der Bezirksregierung" ersetzt und nach dem Wort "vorzulegen" die Wörter "(§ 1 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 11. Dezember 1990 - GV. NRW.S. 659/SGV. NRW. 2121 - )" eingefügt.

2.
Nummer 3 wird gestrichen.

Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Justizministerium.

MBl. NRW 2000 S. 681