Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 38 vom 3.7.2000 Seite 679 bis 688

Jahresabschlüsse 1997 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien
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Jahresabschlüsse 1997 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 1997
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und
der Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 30.5.2000 - 06.00 - 025 - 00

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 1998 den Jahresabschluß 1997 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld, Viersen und der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1.
Vortrag des Jahresgewinns:

Der Jahresüberschuß zum 31.12.1997 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
Bonn in Höhe von DM 43.867,94
Viersen in Höhe von DM 17.796,61

sowie ein Anteil des Jahresüberschusses zum 31.12.1997 des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes
Bedburg-Hau in Höhe von DM 33.457,46

und der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.1997 in Höhe von 496.675,48 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.
Reduzierung des Verlustvortrages:

Der gesamte Jahresüberschuß zum 31.12.1997 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime

Düren in Höhe von DM 27.593,46
Langenfeld in Höhe von DM 81.863,00

wird zur Reduzierung des Verlustvortrages verwendet.

3.
Bildung einer zweckgebundenen Rücklage gem. § 10 III Eigenbetriebsverordnung (EigVO)

Mit dem restlichen Anteil des Jahresüberschusses zum 31.12.1997 des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes

Bedburg-Hau in Höhe von DM 341.017,10

sowie mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 1996 des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes

Bedburg-Hau in Höhe von DM 108.982,90

gesamt: in Höhe von DM 450.000,00

wird eine zweckgebundene Rücklage gem § 10 III EigVO gebildet.

Die abschließenden Vermerke des Gemeindeprüfungsamtes der Bezirksregierung Düsseldorf über die Jahresabschlußprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude und des aus mittel- und langfristigen Mitteln finanzierten Nutzungsrechtes erfolgen unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 28. Oktober 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-11-

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bonn zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten "Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 6. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-12-

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Düren zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten "Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 2. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-13-

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Langenfeld zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 2. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-14-

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Der Jahresabschluß zum 31.12.1997 entspricht nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß und der Lagebericht vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet."

Düsseldorf, den 6. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-15-

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen i. V. m. § 9 Abs. 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 27. Oktober 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.16 - 83 -

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Köln-Deutz, Hermann-Pünder-Straße 1, Zimmer 6063, eingesehen werden.

Köln, den 30.05.2000

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW 2000 S. 681