Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 55 vom 21.9.2000 Seite 981 bis 996

Bestimmungen über Ausbildung, Prüfung und Anerkennung landwirtschaftlich-technischer Assistentinnen und Assistenten
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Bestimmungen über Ausbildung, Prüfung und Anerkennung landwirtschaftlich-technischer Assistentinnen und Assistenten

780

Bestimmungen über Ausbildung, Prüfung und Anerkennung
landwirtschaftlich-technischer Assistentinnen und Assistenten

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

v. 14.8.2000 - II A 4 - 2544.2 -

Mein RdErl. v. 30.01.1953 - II B 1 - 281/53 - (SMBl. NRW. 780), zuletzt geändert durch RdErl. v. 19.03.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 474) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 2 werden die Wörter " das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" durch die Wörter "die zuständige Behörde" ersetzt.

2.
In § 8 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter "vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" durch die Wörter "von der zuständigen Behörde" ersetzt.

3.
Nach § 12 wird folgender Abschnitt eingefügt:

"III. Zuständige Behörde

Zuständige Behörde für die Durchführung dieser Bestimmungen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter."

4.
Anlage C wird wie folgt geändert:

Die Wörter "Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" werden durch die Wörter "Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Behörde" ersetzt.

Dieser RdErl. tritt am 01.01.2001 in Kraft.

MBl. NRW. 2000 S. 995